Was wir für Sie übernehmen
Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Haarpflege.
Unterstützung beim Aufstehen, Hinlegen, Umsetzen, An- und Auskleiden sowie bei der Verwendung von Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Gehhilfen.
Unterstützung beim Gang zur Toilette, beim Toilettentraining, der Inkontinenzversorgung und dem Wechseln von Inkontinenzprodukten.
06131 35957
info@impuls-pflegedienst.de
Was wir für Sie übernehmen
Reinigen, Desinfizieren und Verbinden von Wunden.
Wechsel von Verbänden bei postoperativen Wunden.
Dekubitus (Druckgeschwüren) oder anderen Verletzungen.
Unterstützung bei der richtigen Einnahme von Medikamenten und Verabreichung von Injektionen.
Regelmäßige Kontrolle des Blutdrucks und Dokumentation der Messwerte.
Überwachung des Blutzuckerspiegels, Insulingabe und Unterstützung bei der Einhaltung einer gesunden Ernährung.
Was wir für Sie übernehmen
Pflege der Wohnräume, Staubsaugen, Wischen und Müllentsorgung.
Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen von Kleidung und Bettwäsche.
Hilfe beim Einkaufen von Lebensmitteln, Medikamenten und anderen benötigten Artikeln.
Planung und Zubereitung von gesunden und ausgewogenen Mahlzeiten
Was wir für Sie übernehmen
Jeder Mensch hat besondere Fähigkeiten und Interessen, die durch individuell abgestimmte Angebote erhalten und gefördert werden sollen.Unsere Angebote, um die geistige und emotionale Gesundheit zu fördern und zu erhalten sind:
Spielen, vorlesen, Gespräche führen und Erinnerungsarbeit leisten (z.B. Fotos betrachten)
Gedächtnisübungen in Form von Gesellschaftsspielen, Rätseln usw. Gemeinsame Spaziergänge, Ausflüge und Einkäufe, Begleitung zu Arztbesuchen, gemeinsames Kochen, backen, Kreativangebote, spielerische Bewegungsübungen usw.
Wir wollen Angehörige entlasten und- vor allem auch Menschen mit Demenz- eine bedarfsgerechte Unterstützung geben.
Was wir für Sie übernehmen
Informationen und Unterstützung bei Fragen zur Pflege, zum Umgang mit Erkrankungen und zur Organisation des Pflegealltags.
Nachweis über einen Beratungsbesuch nach$ Abs. 3 SGB XI